Tauchschulen und Tauchvereine
Für Tauchschulen, Tauchbasen und Tauchvereine gelten neben den gewerblichen Strukturen Regelungen entsprechend ÖNORM EN ISO 24803.
Die „ÖNORM EN ISO 24803 – Dienstleistungen im Freizeittauchen“ regelt unter anderem diverse Mindeststandards an das Personal vor Ort in Hinsicht der Aufsichtspflicht sowie der mind. Anforderung des Ausbildungsstandes.
Viele Dienstleister bieten noch immer aus Gründen wie z.B. Personalmangel, aber auch Unwissenheit, nicht rechtskonforme Dienstleistungen wie Schuppertauchveranstaltungen und Tauchausbildungen für Schulen, Firmen, Vereine usw. und begeben sich dadurch in einen rechtlichen Graubereich, welcher spätestens bei Regressforderungen der Versicherungen die Frage der Qualifikation in den Raum stellen kann. Zum einen gelten für Tauchlehrer und Vereine Tauchverbandsinterne Vorgaben zum anderen sind z.B. Lehrkräfte der Schulen verpflichtet rechtskonforme Dienstleistungen gemäß ÖNORM EN ISO 24803 in Anspruch zu nehmen um auch in weiterer Folge rechtliche Absicherung gegenüber den Schülern sowie den Elternteilen zu gewährleisten. Das Einhalten der Vorgaben gemäß EN 24803 ist demnach zu einem wesentlichen Bestandteil im Bereich der Tauch-Dienstleistungen geworden. Ebenso ist hier je nach Strukturierung eine erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung gemäß FK-V (Tauchausbildner der Ausbildungsstufe 2) vom Lehrpersonal nachzuweisen.