Verband Gewerblicher Taucher

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Taucharbeiten

Im Sinne der Tauchausbildung gelten in Österreich folgende Berufsziele:

  • Signalperson (Leinenmann)
  • Forschungstaucher
  • Ingenieurtaucher
  • Taucher für allgemeine Taucharbeiten
  • Berufstauchlehrer


In Österreich gilt die Erfüllung der vorgegeben Ausbildungskriterien und die positiv abgeschlossenen Prüfung vor einer Prüfungskommission einer staatlich ermächtigten Ausbildungseinrichtung rechtlich als Berufsausbildung (Zeugnisse gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007).


Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten in diesem Berufsfeld finden sich in der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung sowie in der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V) welche für Weisungsempfänger sowie Weisungsgeber ihre Gültigkeit finden.

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