Der staatliche Ausbildungsweg in Österreich
Um in Österreich eine Qualitätssicherung und eine einheitliche Struktur in Bezug auf das gesetzliche Tauchen einzuführen trat mit 1. Jänner 2008 die Fachkenntnisnachweis-Verordnung in Kraft. Diese Regelt die Tauchausbildung auf gesetzlicher Ebene zur Tätigkeit als Signalperson, Forschungs- und Ingenieurtaucharbeiten sowie allgemeine Taucharbeiten im Sinne des ASCHG sowie B-BSG..
Der geforderte Nachweis der Fachkenntnisse kann in Österreich über eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung im Zuge einer mehrtägigen Prüfung erbracht werden (Achtung: Stichtagregelung).
Liste der staatlich ermächtigten Ausbildungseinrichtungen in Österreich:
- WKO- Wirtschaftskammer Oberösterreich
- EOBV - Erster österreichischer Berufstauchlehrer Verband
Der Nachweis der Fachkenntnisse gilt für Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmer- oder Bedienstetenschutzgesetzes. Das bedeutet u.a. das nicht nur Berufstaucher im Sinne von Bau- und Industrietaucharbeiten in diese Regelungen fallen, sondern auch Einsatztaucher der Hilfsorganisationen sowie Tauchlehrer und Tauchlehrerinnen welche ihre Tätigkeiten in einem Dienstverhältnis ausüben (z.B. Anstellung als Taucher bei einer Tauchbasis) und/oder Tauchausbildungen über das Maß der Sporttauchausbildung hinaus durchführen. Dieser Ausbildungsstand ist als zeitgemäßer Standard im Bereich der Tauchausbildung anzusehen.