Verband Gewerblicher Taucher

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Kollektiv-Vertrag für Berufstaucher

Für die berufliche Ausübung von Taucherarbeiten gibt es in Österreich derzeit nur eine Bundesweite Kollektiv-Vertragliche Regelung in welcher die Zuschläge für Taucherarbeiten je nach Tauchtiefe in kg geregelt ist (KV für Bauindustrie und Baugewerbe). 

Für das Bundesland Wien gibt es mit der letzten Fassung aus dem Jahre 1997 einen Kollektiv-Vertrtag welcher die grundlegenden Bereiche in Bezug auf Taucherarbeiten regelt.

Ein Ziel des VGT ist es österreichweit einen einheitlichen Kollektivertrag einzuführen, welcher für alle Bundesländer die notwendigen Aspekte für Taucher regelt. Dies sowohl im Sinne der allgemeinen Taucharbeiten sowie auch im Sinne der Tätigkeiten als Tauchlehrer im Dienstnehmerverhältnis. 

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