Verband Gewerblicher Taucher

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Fachkenntnisnachweis-Verodnung (FK-V)

Zeugnisse gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007

Seit 1. Jänner 2008 ist auf Grund der Fachkenntnisnachweis-Verordnung die Ausbildung zum Taucher auch in Österreich gesetzlich geregelt. Diese durch eine staatliche Prüfung erworbenen Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben Rechtscharakter und bescheinigen dem Taucher eine rechtliche Berufsausbildung, ähnlich einer Meisterprüfung. Zeugnisse gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung gelten daher international als Nachweis für die Grundfähigkeiten als Taucher auf gesetzlicher Tauchebene und werden entsprechend Richtlinie 2005/36/EG, Artikel 3, anerkannt .

Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitnehmer/Innen welche aus dem Ausland kommend Tätigkeiten für nicht länger als 4 Wochen im Kalenderjahr in Österreich durchführen und über die im Entsendestaat gültigen Nachweise für die sichere Durchführung der Arbeiten besitzen (z.B. BGV-C23).


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