Druckluft und Taucherarbeitenverordnung
Die aktuell gültige Fassung der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung (DTAV) regelt die Grundlegenden Strukturen in Bezug auf Taucherarbeiten. In dieser finden sich die wesentlichen Regelungen in Bezug auf das Tauchen mit Oberflächenversorgung und das autonome Tauchen. Die DTAV macht aktuell keinen Unterschied darüber ob jemand bspw. als Industrietaucher oder als Angestellter Tauchlehrer seine Tätigkeiten ausübt. Dies stellt einige Taucher in einen Graubereich, da bspw. ein Tauchlehrer seine Tätigkeiten nur bedingt mit einer Vollmaske durchführen kann.
Gültig ist die DTAV für alle Bereiche des gewerblichen Tauchens sowie im Sinne des Arbeitnehmer(Bediensteten)schutzes.
Ein Ziel des VGT ist die Differenzierung der Bau- und Industrietaucherei von Tätigkeiten eines Einsatztauchers oder Tauchlehrers der seinen Job ebenso beruflich ausübt. Der VGT spricht sich aber dezidiert für die Beibehaltung und Ausstreckung der Prüfung gemäß FK-V aus (staatlich geprüfter Taucher).