Verband Gewerblicher Taucher

Verband Gewerblicher Taucher  |  mail: office@v-gt.at  |  www.v-gt.at

Allgemeines

Der VGT stellt keinen Kontrast zum vorhanden Rechtssystem in Österreich dar, viel mehr besteht die Zielsetzung in einer guten Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen zur Optimierung diverser rechtlicher Aspekte.


Fachkenntnisnachweis-Verodnung (FK-V)

Der VGT betrachtet den aktuell erforderlichen Nachweis der Fachkenntnisse in Österreich nicht als den Klotz am Bein, als welcher dieser gerne oft von diversen Tauchunternehmern und Tauchschulen dargestellt wird, sondern sieht darin die Grundlage für eine einheitliche Tauchausbildung auf staatlichem Niveau von welcher nicht nur Tauchunternehmen sondern vor allem auch Tauchschulen profitieren können.

FK-V


Einsatztaucher

Was bei Einsatztauchern diverser Sondereinheiten der Polizei und des Militärs sowie der beruflichen Tätigkeiten innerhalb einer Hilfsorganisation rechtlich klar geregelt ist, ist für das Einsatztaucherwesen der freiwilligen Hilfsorganisationen aufs erste nicht so einfach durchschaubar, da viele Tätigkeiten in einen gewissen Übergangsbereich fallen. Hierbei geht es vorwiegend um Sozialversicherungsaspekte sowie Aspekte privater Versicherungen im Sinne von Schadensersatz, Haftpflicht sowie Regressforderungen. Zudem greifen diverse Gesetzgebungen wie das Bedienstetenschutzgesetz (BSG) mit in die Tauchausbildung sowie auch die Qualifikation der Tauchausbildner und Taucheinsatzleiter innerhalb der jeweiligen Strukturen.


Dienstleistungen im Freizeittauchen

Eine zentrale Rolle spielt der Ausbildungsstandard und die Qualität der Fähigkeiten der Tauchlehrer/Innen innerhalb einer Tauchschule, eines Vereines aber auch als selbstständiger Tauchlehrer.

Viele Dienstleister bieten noch immer aus Gründen wie z.B. Personalmangel, aber auch Unwissenheit, nicht rechtskonforme Dienstleistungen wie Schuppertauchveranstaltungen und Tauchausbildungen für Schulen, Firmen, Vereine usw. und begeben sich dadurch in einen rechtlichen Schnittbereich, welcher spätestens bei Regressforderungen der Versicherungen die Frage der Qualifikation in den Raum stellen kann. Zum einen gelten für Tauchlehrer und Vereine Tauchverbandsinterne Vorgaben zum anderen sind z.B. Lehrkräfte der Schulen verpflichtet rechtskonforme Dienstleistungen gemäß ÖNORM EN ISO 24803 in Anspruch zu nehmen um auch in weiterer Folge rechtliche Absicherung gegenüber den Schülern sowie den Elternteilen zu gewährleisten. Das Einhalten der Vorgaben gemäß EN 24803 ist demnach zu einem wesentlichen Bestandteil im Bereich der Tauch-Dienstleistungen geworden. Ebenso ist hier je nach Strukturierung eine erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung gemäß FK-V (Tauchausbildner der Ausbildungsstufe 2) vom Lehrpersonal nachzuweisen.


E-Mail
Anruf
Infos