Verband Gewerblicher Taucher

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FK-V als Qualitätssicherung

Zeugnisse gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)

Ausbildung Taucher Bild: wasserservice.at

Zunehmend steigt die Thematik um die seit 2008 geltenden Vorgaben bzgl. der Qualifikation und den Anfordernissen an Taucher und Tauchausbilder. Diese Frage um die notwendige Qualifikation für die jeweiligen Aufgabenbereiche hat sich bereits in den Industrietauchbereich eingegliedert und Auftraggeber fordern mittlerweile vielfach gültige Nachweise um sich rechtlich Abzusichern.

Aber auch im Bereich der Sporttaucherei breitet sich diese Thematik allmälich flächendeckend aus.  Die jeweilige Qualifikation eines Tauchers oder des Personals kann eine rechtliche Brisanz aufwerfen und für den Taucher mitunter strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen oder diesen im Sinne diverser Versicherungsansprüche vor ernsthaften Konsequenzen stellen. Demnach findet sich in der steigenden Brisanz dieser Thematik eine berechtigte Nachfrage, da auch nicht selbstständige oder nicht als Dienstnehmer tätige Dienstleister (z.B. freie Tauchlehrer, Tauchvereine,..) im Zuge diverser Umstände unter die Abfrage des jeweiligen Ausbildungsstandes fallen können. So verweist mitunter die  ISO EN 24803 auf die grundlegende Qualifikation des Personals oder des Tauchausbilders auf europäischer Ebene. Das sich dadurch Versicherungsrelevante Aspekte zu nichtgunsten der betroffenen Personen ergeben können dürfte klar sein. Ebenso kommen vermehrt diverse Qualifikationsabfragen bei Dienstleistungen gegenüber Schulsausflügen (Schnuppertauchen) zum tragen, da die Lehrkörper gegenüber den jeweiligen Elternteilen aus Haftungsgründen verpflichtet sind ordentliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Obwohl die Prüfung gemäß FK-V je nach Strukturierung und Tätigkeitsbereich nicht zwingend für alle Tauchausbilder in Österreich ist, befürwortet der VGT eine einheitliche Einführung der Prüfung gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung für alle Tauchlehrer der jeweiligen Verbände. Diese ist als Qualitätssicherung und als einheitlicher Qualitäts- und Ausbildungsstandard in Österreich anzusehen und kann unter Umständen diverse Ansprüche gegen den Taucher nichtig machen. Das Zeugnis gemäß FK-V kann im Zuge der Stichtagregelung oder einem vollständigen Prüfungsumfang über eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung erworben werden.


Liste der staatlich ermächtigten Ausbildungseinrichtungen in Österreich:

  • WKO- Wirtschaftskammer Oberösterreich
  • EOBV - Erster österreichischer Berufstauchlehrer Verband



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