Der Berufstaucher in Österreich
Vom Polizisten bis zum Klärschlammtaucher
Das Aufgabenfeld der Berufstaucherei erstreckt sich über ein breites Band an Aufgabenfelder. Grundsätzlich verstehen wir allgemein unter dem Begriff des Berufstauchers den unterwasserarbeitenden Helmtaucher, welcher schwere und gefährliche Arbeiten in einer lebensfeindlichen Umgebung durchführt. Nichts desto trotz gebührt dieser Titel auch anderen Aufgabengebieten. So gelten beispielsweise Taucher der polizeilichen Sondereinheiten ebenso als Berufstaucher, da diese ihre Tauchgänge im Sinne ihres Jobs durchführen. Diese verfügen ebenso über eine rechtliche Berufsausbildung. Dieses Steife Bild vom Berufstaucher wie wir es in der allgemeinen Bevölkerung kennen birgt also eine breitere Palette an Aufgabengebieten als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Ebenso fallen die Aufgabengebiete der Ingenieurs- und Forschungstaucherei unter diesen Begriff.
Wie werde ich Berufstaucher?
Gemäß der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung dürfen für Taucharbeiten nur Arbeitnehmer herangezogen werden, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, für diese Arbeiten in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind und die vom Standpunkt des Arbeitnehmerschutzes notwendigen Fachkenntnisse und Berufserfahrungen besitzen. Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und als Taucher noch nicht verwendet worden sind, dürfen als solche nicht beschäftigt werden. Die Mindestanforderung an die Tauchausbildung ist in Österreich über den staatlichen Ausbildungsweg geregelt. Personen die ohne eine gültige Tauchbrevetierung den Weg zum Berufstaucher beschreiten müssen sämtliche geforderten Unterrichtseinheiten durchlaufen. Taucher welche bereits teilweise Brevetierungen vorweisen können, müssen diese zur Ermittlung des Ausbildungsstandes an eine staatliche Ausbildungseinrichtung zur Durchsicht übermitteln. Dort wird erörtert ob die Qualifikationen als ausreichend anerkannt werden oder ob diverse Unterrichtseinheiten nachzuholen sind. Der Ausbildungsstand eines Tauchlehrers an sich reicht für eine Qualifikation gemäß der Fachkenntnis-Nachweisverordnung nicht aus.
Die Stichtagregelung
Die sogenannte Stichtagregelung tritt in Kraft sobald ein Taucher nachweislich mind. 2 Jahre vor dem Stichtag 1. Jänner 2008 bereits mit Taucharbeiten beschäftigt war. Hierbei muss durch diesen nachweislich Belegt werden (z.B. Untersuchung durch einen ermächtigten Taucherarzt, Gewerbeschein, Dienstgeber/Versicherungsauszug, etc.) dass dieser über die notwendigen Fachkenntnisse zur sicheren Durchführung von Taucharbeiten verfügt und das dieser bereits vor dem 1. Jänner 2006 mit Taucharbeiten beschäftigt war. Taucher welche in die Stichtagregelung fallen müssen ebenso über einen Fachkenntnis-Nachweis in Form eines Lichtbildausweises verfügen und sich diesen ausstellen lassen.
Ein Job mit Ansprüchen
Die Berufstaucherei wächst mit ihren Aufgaben. So zeigt nebiges Bild einen Berufstaucher bei der Kontrolle eines Querdükers mittels einer ferngesteuerten fahrbaren Kamera. Moderne Messgeräte zur Kontrolle von Schweißnähten, Kommunikationssysteme, Orientierungssysteme usw. sind heute ein wesentlicher Bestandteil bei der Durchführung diverser Tätigkeiten unter Wasser. Ebenso entwickeln sich die Lebenswichtigen Ausrüstungsgegenstände wie der Taucherhelm, Anzüge usw. stetig weiter. Das breite Aufgabenfeld der Berufstaucherei macht diesen Beruf zu einem Interessanten und Umfangreichen Job, welcher fundiertes Wissen in vielerlei Bereichen mit sich bringt. Vom Ingenieurswesen im Kraftwerk- und Anlagenbau über fundierte physikalische und medizinische Grundlagen bis hin zur Beherrschung schwerer Arbeitsgeräte sowie auch komplexen Mess- und Prüfgeräten finden sich viele Ansätze welche fordernd auf die Fähigkeiten eines Berufstauchers wirken. Auf Grund der komplexen Materie spezialisieren sich oft Taucher, oder auch Unternehmen, auf gewisse Aufgabenbereiche. So wird z.B. ein Forschungstaucher sich auf Archäologische Taucharbeiten spezialisieren, wenn dies in seinem Aufgabengebiet liegt. Ein anderer Wiederum auf die Dokumentation von Pflanzenbeständen und Wasserproben oder auch auf die Beseitigung von Sprengmitteln usw..
Ausbildung in Österreich
Um in Österreich eine Qualitätssicherung und eine einheitliche Struktur in Bezug auf das gesetzliche Tauchen einzuführen trat mit 1. Jänner 2008 die Fachkenntnisnachweis-Verordnung in Kraft. Diese regelt die Tauchausbildung auf gesetzlicher Ebene zur Tätigkeit als Signalperson, Forschungs- und Ingenieurstaucharbeiten sowie allgemeine Taucharbeiten im Sinne des Arbeitnehmerschutzes. Der geforderte Nachweis der Fachkenntnisse kann in Österreich über eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung im Zuge einer mehrtägigen Prüfung erbracht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitnehmer/Innen welche aus dem Ausland kommend Tätigkeiten für nicht länger als 4 Wochen im Kalenderjahr in Österreich durchführen und über die im Entsendestaat gültigen Nachweise für die sichere Durchführung der Arbeiten besitzen (z.B. BGV-C23).
Zeugnisse gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007 verleihen der jeweiligen Person den rechtlichen Charakter des Berufstauchers. Diese durch eine staatliche Prüfung erworbenen Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben Rechtscharakter und sind somit anzuerkennen.